Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Hotel Gasthof Neue Post

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotel Gasthof Neue Post zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Gasthof Neue Post.
  2. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsabschluß, -partner, – haftung

  1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Gasthofes an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.
  2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst, oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag
  3. Der Hotel Gasthof Neue Post haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotel Gasthof Neue Post zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, dem Hotel Gasthof Neue Post rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen hohen Schadens hinzuweisen.

Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Der Hotel Gasthof Neue Post ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel Gasthof Neue Post zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Veranstalter ist Verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotel Gasthof Neue Post zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Hotel Gasthof Neue Post an dritte.
  3. Rechnungen des Hotel Gasthof Neue Post ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 8 Tagen ab dem Rechnungsbetrag ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Hotel Gasthof Neue Post berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel Gasthof Neue Post der eines höheren Schadens vorbehalten.
  4. Der Hotel Gasthof Neue Post ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Rücktritt des Hotel Gasthof Neue Post

  1. Der Hotel Gasthof Neue Post ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Hotel Gasthof Neue Post nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden; – Der Hotel Gasthof Neue Post begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel Gasthof Neue Post in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotel Gasthof Neue Post zuzurechnen ist.
  2. Der Hotel Gasthof Neue Post hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen dem Hotel Gasthof Neue Post, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotel Gasthof Neue Post.

Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)

  1. Tritt der Veranstalter zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Hotel Gasthof Neue Post berechtigt, zuzüglich zu einem  Mietpreis 35 % des entgangenen Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speiseumsatzes.
  2. Die Berechnung des Speiseumsatzes erfolgt nach der Formel: Buffet oder Menüpreis-Bankett x Personenzahl. Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

Änderungen der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel Gasthof Neue Post mitgeteilt werden.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5 % wird vom Hotel Gasthof Neue Post bei der Abrechnung anerkannt, sofern die Personenzahl mindestens einen Tag vor der Veranstaltung mitgeteilt wird. Erhält der Hotel Gasthof Neue Post keine Information, so muss die bestellte Personenzahl in Rechnung gestellt werden.
  3. Im Fall einer Abweichung nach oben werden die tatsächlichen Teilnehmer berechnet.
  4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist der Hotel Gasthof Neue Post berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotel Gasthof Neue Post die vereinbarten Anfang- und/oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann der Hotel Gasthof Neue Post zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, dem Hotel Gasthof Neue Post trifft ein Verschulden.

Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen, Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel Gasthof Neue Post. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. 

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel Gasthof Neue Post. Der Hotel Gasthof Neue Post übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotel Gasthofs.
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dass, darf der Hotel Gasthof Neue Post die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Hotel Gasthof  für die Dauer des Verbleibs Raum Miete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel Gasthof Neue Post der eines höheren Schadens vorbehalten.

Haftung des Veranstalters für Schäden

Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmern bzw. –Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden

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