Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Allgemeines
Der Hotel-Gasthof Neue Post ist bemüht, seine Website www.gasthof-neue-post.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://www.gasthof-neue-post.de
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist größtenteils mit den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften (BayBITV) vereinbar.
3. Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 6. Juni 2025 erstellt. Die Bewertung der Website erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung.
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Die Inhalte der Website sind nach aktuellem Stand größtenteils barrierefrei. Außnahmen sind aktuell:
- Die interaktive Umgebungskarte, die über einen Drittanbieter eingebunden ist. Diese Komponente ist möglicherweise nicht vollständig mit assistiven Technologien nutzbar.
- Die Datumsauswahl bei der Buchung eines Hotelzimmers. Diese überarbeiten wir aktuell, um sie vollständig zugänglich zu machen.
Sollte Ihnen eine Barriere auffallen, freuen wir uns über einen entsprechenden Hinweis (siehe Kontakt unten).
5. Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Hinweise zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns gerne:
Hotel-Gasthof Neue Post
Mühlweg 1
91578 Leutershausen
Telefon: 09823 / 8911
E-Mail: info@gasthof-neue-post.de
6. Durchsetzungsverfahren
Falls Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Anliegen zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Stelle der Bayerischen Staatsregierung wenden:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
beim Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
E-Mail: barrierefreiheit@ldbv.bayern.de
Web: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
7. Leichte Sprache & Gebärdensprache
Die Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache ist derzeit nicht vorgesehen, da der Hotel-Gasthof als privater Anbieter nicht unter die erweiterten gesetzlichen Verpflichtungen für öffentliche Stellen fällt.
8. Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 6. Juni 2025 aktualisiert.